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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02   

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https://dejure.org/2006,14277
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02 (https://dejure.org/2006,14277)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.03.2006 - L 3 KA 398/02 (https://dejure.org/2006,14277)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. März 2006 - L 3 KA 398/02 (https://dejure.org/2006,14277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 135 Abs. 3 SGB V; Art. 12 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 3 Schmerztherapie-Vereinbarung; § 39 Abs. 2 SGB X; Art. 3 GG; § 72 Abs. 2 SGB V; § 82 Abs. 1 S. 1 SGB V
    Anforderungen an die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Kostenerstattungsregelungen für schmerztherapeutische Tätigkeiten; Voraussetzungen des Verfahrens zur Qualitätssicherung im Sinne von § 135 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Rechtliche Ausgestaltung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Kostenerstattungsregelungen für schmerztherapeutische Tätigkeiten; Voraussetzungen des Verfahrens zur Qualitätssicherung im Sinne von § 135 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Rechtliche Ausgestaltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EKV-Ä Anl. 12 § 10 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4
    Berechtigung einer Ärztin zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung, Prüfung eines zurückliegenden Kenntnisstandes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Ist dies wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr der Fall, ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1997, 502) ein Anspruch auf Neubewertung des Prüfungsergebnisses ausgeschlossen.

    Der Prüfling kann einen Anspruch auf sofortige Neubewertung der Prüfung (oder ggf. zeitnah durchgeführte Wiederholung der Prüfung) im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verfolgen (vgl. § 86b Abs. 2 SGG in der ab 2. Januar 2002 geltenden Fassung und BVerfGE 46, 166.177ff für die Zeit davor; vgl. hierzu auch BVerwG NVwZ 1997, 502).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Den Prüfungsbehörden - und damit hier auch der Beklagten - steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. die Übersicht in BVerfGE 84, 34, 53f).

    Danach darf es einem Prüfling weder zum Nachteil noch zum Vorteil gereichen, dass er die Anerkennung eines Bewertungsfehlers gerichtlich erstreitet; insbesondere darf ihm hierdurch nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, eine von dem für alle übrigen Prüflinge geltenden Vergleichsrahmen abweichende Bewertung (ggf. durch andere Prüfer) zu erhalten (BVerfGE 84, 34, 52; BVerwGE 91, 262, 273).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 3 KA 83/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Denn in einem - mittlerweile mit Senatsbeschluss vom 30. Juni 2005 abgeschlossenen - Eilverfahren (L 3 KA 83/05 ER) hat sie beantragt, sie bei ihrem Antrag auf Genehmigung der Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie so zu stellen, als wenn sie bislang an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilgenommen hätte.

    Wie aufgrund des Eilverfahrens L 3 KA 83/05 ER gerichtsbekannt ist, hat sie am 9. Mai 2005 - und damit innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung, vgl. § 13 Abs. 2 Buchstabe a - einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung gestellt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 172/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Sie finden eine ausreichende Rechtsgrundlage in § 72 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Insbesondere ist es auch gerechtfertigt, dass die Anforderungen der Schmerztherapie-Vereinbarung über diejenigen hinausgehen, die nach dem ärztlichen Weiterbildungsrecht für die Erlangung der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" bestehen (vgl. hierzu näher die Gründe im Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren L 3 KA 172/03).

    Aufgrund des Senatsurteils vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren L 3 KA 172/03 steht auch fest, dass die Klägerin die Bedingungen des § 3 der Schmerztherapie-Vereinbarung nicht erfüllt.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Danach darf es einem Prüfling weder zum Nachteil noch zum Vorteil gereichen, dass er die Anerkennung eines Bewertungsfehlers gerichtlich erstreitet; insbesondere darf ihm hierdurch nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, eine von dem für alle übrigen Prüflinge geltenden Vergleichsrahmen abweichende Bewertung (ggf. durch andere Prüfer) zu erhalten (BVerfGE 84, 34, 52; BVerwGE 91, 262, 273).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Der Prüfling kann einen Anspruch auf sofortige Neubewertung der Prüfung (oder ggf. zeitnah durchgeführte Wiederholung der Prüfung) im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verfolgen (vgl. § 86b Abs. 2 SGG in der ab 2. Januar 2002 geltenden Fassung und BVerfGE 46, 166.177ff für die Zeit davor; vgl. hierzu auch BVerwG NVwZ 1997, 502).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 19 A 3459/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Dies ist bereits angenommen worden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung dreieinhalb Jahre seit Durchführung der mündlichen Prüfung verstrichen waren (vgl. den der BVerwG-Entscheidung a. a. O. zugrundeliegenden Sachverhalt sowie OVG Nordrhein-Westfalen DVBl 2000, 719f).
  • VG Sigmaringen, 18.09.2001 - 4 K 2358/00

    Arzt; Anerkennung nach Übergangsrecht; keine Wiederholung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Wie das SG und die Beklagte (unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. September 2001 - 4 K 2358/00) zutreffend ausgeführt haben, handelt es sich nämlich um eine Übergangsvorschrift, die den Zweck hat, bestimmte Vertragsärzte von der Erfüllung der regulären Voraussetzungen der Schmerztherapie-Vereinbarung von 1997 zu befreien.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Nach ständiger Rechtsprechung zum Prüfungsrecht (vgl. etwa BVerwGE 92, 132, 136ff) sind die Prüfungsbehörden verpflichtet, die Prüfungsentscheidung im Rahmen eines eigenständigen verwaltungsinternen Verwaltungsverfahrens unter Beteiligung der maßgeblichen Prüfer zu überdenken, wenn hiergegen vom Prüfling substantiierte Einwendungen vorgebracht worden sind.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
    Für die Zukunft ist hiermit der Regelungsgegenstand der angefochtenen Bescheide weggefallen; denn eine Genehmigung zur Teilnahme an der bisherigen Schmerztherapie-Vereinbarung kann endgültig nicht erteilt werden, zumal an eine besondere Qualifikation geknüpfte Genehmigungen mit Rückwirkung (hier: für die Zeit bis zum 31. März 2005) im Vertragsarztrecht im allgemeinen nicht möglich sind (BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 14/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Zulassung - Vertrag -

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 18/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 348/02

    Festsetzung vertragszahnärztlicher Jahreshonorare ; Grundlegende Bedeutung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 172/03
    Nachdem ihr die Beklagte die Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (Anlage 12 zum Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen (EKV-Ä) in der ab 1. Juli 1997 geltenden Fassung, im Folgenden: Schmerztherapie-Vereinbarung) auf der Grundlage der dortigen Übergangsvorschrift § 10 Abs. 3 versagt hatte (Gegen- stand des vom Senat mit Urteil vom heutigen Tag entschiedenen Berufungsverfahrens L 3 KA 398/02), stellte sie mit Schreiben vom 5. Februar 1999 einen "Neuantrag", mit dem sie ihre Zulassung nach § 3 der Schmerztherapie-Vereinbarung begehrte.

    Dies ergibt sich aus den obigen unter 1. dargelegten Ausführungen sowie aus dem im Parallelverfahren L 3 KA 398/02 ergangenen Senatsurteil vom heutigen Tag.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
    Dabei ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (a.a.O., S. 54) - zumindest für Prüfungen, die den Berufszugang beschränken - klargestellt worden, dass dem Bewertungsspielraum des Prüfers auch ein Antwortspielraum des Prüflings gegenübersteht und das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) es erfordert, im Einzelfall (unter Umständen mit sachverständiger Hilfe) gerichtlich aufzuklären, ob eine sich auf das Prüfungsergebnis auswirkende wissenschaftlich-fachliche Annahme eines Prüfers vertretbar oder unhaltbar ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 01. März 2006 - L 3 KA 398/02 - juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ist die Vereinbarung nicht zu beanstanden (vgl. auch Urteil des Senats vom 01. März 2006, a.a.O.).

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